Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kleidung und Ausrüstung
· In der Arbeit mit dem Pferd und im Stall sind robustes und geschlossenes Schuhwerk nötig. Dafür eignen sich Wander-Trekking Schuhe oder Turnschuhe.
· Bei Übungen und Einheiten auf dem Pferd ist ein Helm obligatorisch. Eigene Velo oder Reithelme können benützt werden. Im Notfall, kann ein Helm von mir ausgeliehen werden.
· Es empfiehlt sich lange, bequeme Hosen zu tragen, in welchen man sich gut bewegen kann. (Gehen, reiten, Übungen vom Boden oder vom Pferd aus)
Kleidung kann nach Einheiten abgenutzt oder schmutzig sein.
· Wetterentsprechende Kleidung, da wir in jedem Fall draussen sind. (Sonnen- oder Regenschutz)
Sicherheit
· Pferde sind von Natur aus Flucht und Herdentiere. Im Umgang mit ihnen besteht immer ein gewisses Unfallrisiko. Die Haftpflichtversicherung, sowie eine Unfallversicherung wird einem Besuch bei den Ponystärken vorausgesetzt.
Stallregeln
· Der Stall darf nur in Begleitung von mir betreten werden.
· Vor oder Nach der Stunde darf auf dem Areal gewartet werden
· Die Ponys dürfen nicht gefüttert werden. Es dürfen auch keine Snacks mitgebracht werden. (Jackentaschen sollen leer sein)
· Im Stall verhalten wir und ruhig, leise und langsam.
Informationen zur Pferdegestützten Intervention
· Die Pferdegestützte Intervention verwende ich als Überbegriff für jegliche Arbeit am Pferd, sei dies Heilpädagogisches Reiten, Reittherapie oder der pädagogische Einsatz des Pferdes in einer anderen Form.
· Je nach Themen werden die Einheiten geplant und eine Zielvereinbarung getroffen. Nicht zwingend jede Stunde findet auf dem Pferd statt, Führübungen und der Umgang mit dem Pferd sind ein wesentlicher Bestandteil der Pferdegestützten Intervention.
· Die Pferdegestützte Intervention ist eine anerkannte Therapieform, welche bei diversen Themen eingesetzt werden kann.
· Da ich mich noch in der Ausbildung zur Reittherapeutin befinde, verfüge ich noch über keine Krankenkassenanerkennung. Sobald dies der Fall ist, können die Einheiten über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Nicht jede Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten.
· Eine Schnupperstunde/ Schnuppernachmittag ist jeweils obligatorisch. Hier können das weitere Vorgehen besprochen werden und die eigenen Wünsche und Ziele formuliert werden. Entsteht eine Zusammenarbeit, ist diese nachhaltig und verbindlich für den gemeinsamen Erfolg.
· In Einzelstunden werden Abos von 5 Einheiten vorausgesetzt. Danach wird der Prozess evaluiert und eine neue Vereinbarung getroffen.
· Die Gruppenstunden werden pro Schulquartal oder Halbjahr geplant, ein Einstieg während eines Quartals ist nach Absprache möglich. Jedoch behalte ich mich vor die Gruppendynamiken konstant zu halten, um so ein vertrautes Umfeld zu schaffen.
· Standortgespräche und Schlussgespräche mit Angehörigen und betreffenden Stellen werden separat und nach Aufwand verrechnet.
· Abmeldungen für Einzelstunden müssen bis spätestens 24h vor der Stunde erfolgen, ansonsten wird der volle Tarif verrechnet.
· Gruppenangebote werden im Voraus bezahlt. Bei Versäumten Stunden wird der Tarif nicht zurückvergütet.
· Bei Ausfällen meinerseits, wird ein Ersatztermin angeboten.